TÜV SÜD

Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

TÜV SÜD, 22.01.2019 |  Jetzt ist es klar! Mit einem neuen Urteil des BAG vom 19.12.2018 hat das BAG nochmals klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschlag haben!

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Arbeitsrecht unterliegt ständigem Wandel!

TÜV SÜD, 29.01.2018 |  Teilzeitbeschäftigte müssen bei ungeplanten Überstunden bereits dann den Zuschlag erhalten, wenn diese anfallen. Das „Abwarten“ bis die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht ist, ist bei solchen Überstunden nicht notwendig. Dies wäre eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, und damit rechtswidrig.

Halbes Angebot – und einige Forderungen der Arbeitgeber!

TÜV Süd, 29.11.2017 | Erwartungsgemäß haben die Arbeitgebervertreter unsere Forderung von 6% Gehaltserhöhung nicht nachvollziehen können! Für uns ist aber klar: Wichtig ist eine spürbare Gehaltserhöhung, die nicht nur die Inflation berücksichtigt, sondern uns auch am Unternehmenserfolg beteiligt! Das haben wir uns verdient!

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