Kurzarbeit: Finanzielle Absicherung und Beschäftigungssicherung erreicht!
Nach schwierigen Verhandlungen aufgrund der derzeitigen Krise haben wir einen guten Tarifvertrag zur Beschäftigungs- und Einkommenssicherung im Falle von Kurzarbeit vereinbart.
Die wesentlichen Eckpunkte:
- Keine betriebsbedingten Kündigungen bis 31.12.2020.
- Im Falle von Kurzarbeit wird der Zuschuss auf 90% des bisherigen Nettoentgeltes aufgestockt, allerdings ist diese Zuzahlung brutto.
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates – auch bei der Einführung und Umsetzung von Kurzarbeit - bleiben, entgegen der hartnäckigen Forderung der Arbeitgeber, bestehen
- Während der Kurzarbeit werden einige tarifliche Leistungen normal weiterbezahlt. U.a. der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge und die vermögenswirksamen Leistungen
- Keine Mehrarbeit und auch keine Minusstunden während der Kurzarbeit
- Mehrarbeitsstunden müssen jedoch vor Einführung der Kurzarbeit abgebaut werden (gesetzliche Bedingung)
- Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden.
- Die Entgelttabellen werden wieder in Kraft gesetzt, bis 31.12.2020.
Der Tarifvertrag ist wie eine Versicherung, da wir alle nicht wissen wie sich die derzeitige Situation weiterentwickelt. Wir wissen, dass es in einigen Bereichen keine Kurzarbeit geben wird. Wir wissen aber auch, dass in vielen Bereichen derzeit schon Kurzarbeit geplant ist und diese auch sicherlich kommen wird. Unser Tarifvertrag ist wesentlich besser und sichert die Beschäftigten viel besser ab, als einige Betriebsvereinbarungen, die von den örtlichen Betriebsratsgremien verhandelt wurden. Somit ein Gewinn für alle Beschäftigten, die absehbar von Kurzarbeit betroffen sind.
Da zeigt wie wichtig eine starke Gewerkschaft ist. Am Ende des Jahres werden wir bewerten wie stark die Krise den Konzern getroffen hat. Klar ist: Sollte die Rendite des Konzerns ähnlich hoch sein, gibt es erheblichen Nachholbedarf bei der Steigerung der Entgelte ab Januar 2021.
Wir haben es uns nicht leichtgemacht und wir wissen, dass einige noch unter Volldampf arbeiten müssen und trotzdem keine Gehaltserhöhung in diesem Jahr erhalten. Wir hoffen auf ein breites Verständnis, dass wir uns für diejenigen stark gemacht haben die auch im TÜV SÜD Konzern aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten. Mit diesem Tarifvertrag haben wir deren Einkommen nicht nur gesichert, sondern auch erheblich über das gesetzliche Mindestmaß erhöht.
Eure ver.di Tarifkommission
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Tarifinfo TÜV SÜD – Tarifverhandlungen zur Kurzarbeit beendet | 344.32 KB |