Altersteilzeit ja. Aber nur nach Gutsherrenart!
Die Anforderungen werden immer höher, die Arbeitsverdichtung nimmt stetig zu. Mit zunehmenden Alter wird es immer schwieriger diese zu erfüllen.
Wir brauchen dringend einen Tarifvertrag Altersteilzeit. Deshalb hatten wir heute die erste Verhandlung mit den Arbeitgebern.
Ganz klar ist für uns:
- Grundlage für die Altersteilzeit müssen die Regelungen aus dem Altersteilzeitgesetz sein!
- Es muss eine Aufstockung auf 80% des durchschnittlichen Netto-Entgeltes der letzten 12 Monate geben!
- Es braucht einen klaren tarifvertraglichen Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Altersteilzeit.
- Wir verhandeln nur für ver.di-Mitglieder.
Die Arbeitgeber können sich das durchaus auch vorstellen. ABER: Ohne Rechtsanspruch. Kein Rechtsanspruch = Auswahl nach Gutsherrenart Das ist genau das Problem, dass es ohne Rechtsanspruch auch keine rechtssichere Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung gaben kann. Ein früherer Eintritt in die Rente hängt somit vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. Planungssicherheit für die Beschäftigten ist somit nicht gegeben. Keine finanziellen Möglichkeiten Arbeitgeberseitig wurde auch noch als Argument angeführt, dass die Aufstockungszahlungen die finanziellen Möglichkeiten des TÜV SÜD überfordern würden. Ein Blick in die Bilanzen lässt andere Rückschlüsse zu. Wie geht’s weiter?
Das werden wir in der nächsten Sitzung der Tarifkommission diskutieren.
Klar ist: einen solchen guten Tarifvertrag werden wir uns erkämpfen müssen. Dazu brauchen wir euer Engagement – auch in Form einer ver.di-Mitgliedschaft.
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Tarifinfo TÜV SÜD – Altersteilzeit ja. Aber nur nach Gutsherrenart. | 428.32 KB |