Achtung, nicht über den Tisch ziehen lassen!

In einer Mail vom 2.4.2020 an die Belegschaft der TÜV Hanse, ruft die Geschäftsleitung dazu auf, auf vier Tage ihres tariflich vereinbarten Jahresurlaubes zu verzichten.

 
Die Gewerkschaft ver.di sagt dazu folgendes:

  1. Ein solcher Verzicht ist illegal und darf nicht unterschrieben werden.
  2. Mit dieser Mail fordern Sie Beschäftigte zum Rechtsbruch auf.
  3. Der TÜV Hanse handelt rechtswidrig, wenn diese Verzichtserklärung nicht aufgehoben wird und ver.di wird diesen Verstoß gerichtlich weiterverfolgen.
  4. Wir bieten dem TÜV Hanse an, ähnlich wie unsere bayrischen Kolleg*innen das auch dem TÜV Süd gegenüber getan haben, mit verdi Hamburg einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit abzuschließen.
  5. Wir fordern die Arbeitsrechtliche Vereinigung auf, tarifrechtliche Schulungen ihrer Mitgliedschaft und besonders dem TÜV Hanse anzubieten.

Die Geschäftsleitung muss der Belegschaft gegenüber ihr Fehlverhalten benennen und korrigieren.

Der Eingriff in den Tarifvertrag (Verzicht auf 4 Tage Urlaub) muss mündlich und schriftlich zurückgenommen werden.

Zusagen von Beschäftigten, die eventuell abgeschickt wurden, müssen annulliert werden.

Der Urlaub im ver.di-Tarifvertrag bleibt bestehen.

Wir stehen unseren Mitgliedern gern für weitere rechtliche Beratungen zur Verfügung – am besten per Mail unter: peter.bremme@verdi.de
 

Nachfolgender Brief ist heute per Mail und Post an die Geschäftsleitung gegangen

Sehr geehrter Herr Wilters, sehr geehrter Herr Balow,

In einer Mail vom 2.4.2020 an die komplette Belegschaft der TÜV Hanse, ruft die Geschäftsleitung dazu auf, auf vier Tage ihres tariflich vereinbarten Jahresurlaubes zu verzichten.

Zitat:

„Vorschlag 2: jeder Mitarbeiter verzichtet zunächst auf 4 Tage Urlaub aus 2020 Vorschlag 2 ist richtig gut, wäre auch direkt im schwierigen April umsetzbar und würde drohende Kurzarbeit aus unserer Einschätzung für eine weitere Woche verhindern, bzw. nach hinten schieben!

Da es ein Vorschlag aus Reihen der Mitarbeiter ist, gehen wir davon aus, daß hiermit alle einverstanden sind. Es funktioniert auch nur, wenn alle hier solidarisch mitmachen. Schert einer aus, war es das! Wer damit nicht einverstanden ist, möge sich bitte direkt bei der Geschäftsführung melde (die Vertraulichkeit wird hiermit zugesagt). Zeit hierfür ist bis spätestens Montag, 06.04.2020 15:00 Uhr!"

In einer weiteren E-Mail vom 3.4.2020 bekräftigen Sie noch dass wirklich alle verzichten sollten: »Deshalb möchten wir noch einmal klarstellen, dass damit  a l l e  Mitarbeiter/innen gemeint sind, auch die schon betroffenen FE- und Verwaltungskollegen/innen, die schon jetzt im Mehrarbeitsabbau / minus Std-Aufbau oder im Urlaub sind. Diese 4 Tage würden den Urlaub 2020 auf 26 Tage reduzieren. Die techn. Umsetzung würden wir dann noch klären.“

Die Gewerkschaft ver.di sagt dazu folgendes:

  1. Ein solcher Verzicht ist illegal und darf nicht unterschrieben werden.
  2. Mit dieser Mail fordern Sie Beschäftigte zum Rechtsbruch auf, denn: Ein rechtswirksamer Verzicht auf tarifvertragliche Rechte ist grundsätzlich nicht möglich. Dies ist nur dann möglich, wenn im Tarifvertrag selbst eine Regelung enthalten ist, die einen Vergleich möglich macht. Das ist im §4 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Auch eine Verwirkung der tariflichen Ansprüche ist nicht möglich. Mit diesem Wirkungsgrundsätzen bezweckt das Tarifvertragsgesetzes (TVG) den Schutz für Arbeitnehmer/innen. Auch der/die einzelne Arbeitnehmer/in soll davor bewahrt werden, die Absicherung durch den Tarifvertrag auf Druck des Arbeitgebers aufzugeben.
    • Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG ist der Verzicht auf tarifliche Rechte grundsätzlich unzulässig bzw. von der Zustimmung der Tarifvertragsparteien abhängig.
    • Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge (§ 397 Abs. 1 BGB), negative Schuldanerkenntnisse (§ 397 Abs. 2 BGB) und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw. von der Billigung der Tarifvertragsparteien abhängig gemacht.
  3. Der TüV Hanse handelt rechtswidrig, wenn diese Verzichtserklärung nicht aufgehoben wird und ver.di wird diesen Verstoß gerichtlich weiterverfolgen. Wir erwarten daher eine schriftliche Zurücknahme der Verzichtsaufforderung der Belegschaft und ver.di gegenüber und eine mündliche Richtigstellung in der am Montag anberaumten Telefonkonferenz mit allen Beschäftigten.
  4. Wir bieten dem TÜV Hanse an, ähnlich wie unsere bayrischen Kolleg*innen das auch dem TÜV Süd gegenüber getan haben, mit ver.di Hamburg einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit abzuschließen. Schließlich muss dieses monatliche unwürdige Über-den-Tisch-ziehen von Beschäftigten ein Ende haben.
  5. Wir fordern die Arbeitsrechtliche Vereinigung auf, tarifrechtliche Schulungen ihrer Mitgliedschaft und besonders dem TÜV Hanse anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bremme