TÜV Bund, TÜV Süd – und was ist mit TÜV Rheinland?

Im Jahr 2012, dem Zeitpunkt des Austritts des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband TÜV Bund e.V., war im Unternehmensbereich Industrie Service des TÜV Rheinland (UB I) nur eine Gesellschaft, die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH (TIS), tariflich gebunden.

Seit Mai 2015 besteht nun auch ein Manteltarifvertrag in der TÜV Rheinland Werkstoffprüfung GmbH. Diesen haben sich die Kollegen selbst erstritten, sie haben sich bei ver.di zu mehr als 50% organisiert und ihre Rechte eingefordert.

Auf dem Weg zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen für den UBI, beispielsweise in Bezug auf Arbeitszeit, Urlaub, etc. könnte es jetzt einen weiteren Schritt voran gehen: Der Arbeitgeberverband ar.di hat Überlegungen angestellt, für die Gesellschaft TÜV Rheinland Energy GmbH (TRE) einen Manteltarifvertrag verhandeln zu wollen.

Doch wollen das die Mitarbeiter der TRE eigentlich? Den Auftrag zur Verhandlung eines Tarifvertrages bekommt eine Gewerkschaft von ihren Mitgliedern. Je größer die Anzahl der Mitglieder, desto klarer kann der Wunsch nach einem Tarifvertrag zum Ausdruck gebracht werden. Insofern bleibt die spannende Frage: werden ausreichend Mitarbeiter der TRE in die Gewerkschaft eintreten? ver.di fordert dort mindestens 30 % Mitglieder, um mit den Verhandlungen loszulegen. 

Weitere Informationen, unter anderem über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Vergütungsrahmentarifvertrages, finden sich im Infoblatt TIS 1/2016.