Dürfen sich so genannte außertarifliche (AT)-Angestellte am Streik beteiligen?

JA. Außertarifliche Angestellte haben wie Tarifangestellte ein Streikrecht und können sich gegenüber Streikenden solidarisch verhalten. Gilt der Tarifvertrag (z.B. Manteltarifvertrag Banken/Versicherungen) mittel- oder unmittelbar auch für AT-Angestellte, können sie sich ohne Einschränkungen am Streik beteiligen. Viele tarifliche Regelungen (z.B. Arbeitszeit, Urlaub etc.) gelten im Betrieb meist auch für AT-Angestellte. auch Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag dürfen streiken.