Dürfen Streikende den Nicht-Streikenden den Zugang zum Betrieb versperren?

Erschweren und in Diskussionen verwickeln und mit Argumenten versuchen, diese zur Streikteilnahme zu bewegen, ist zulässig. Es ist jedoch unzulässig mit Gewalt oder Zugangssperren Nichtstreikende am Zugang zum Betrieb zu hindern. Auf Grundlage der BAG Rechtsprechung ist ggf. eine Gasse zu bilden. Tipp: Gelassen und freundlich bleiben und versuchen mit Argumenten zu überzeugen.