Dürfen Plakate/Transparente an Türen/Gebäude gehängt werden?

Gewerkschaftliche Plakate dürfen aufgehängt werden, wenn sie nicht beleidigend sind und nicht gegen die politische Neutralität verstoßen und eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Verbietet der Arbeitgeber, diese am Gebäude aufzuhängen, können ggf. Stellschilder genommen werden (wie sie z.B. die Parteien auch im Wahlkampf verwenden). Im Zweifel wird Rücksprache mit der Streikleitung gehalten, was zu tun ist.