Dürfen Mitglieder des BR/PR außerhalb des Betriebes oder an einem Streik mit ihrer Funktionsbezeichnung „Betriebsrat/Personalrat“ auftreten?

Ja, sie können schon mit dieser Funktionsbezeichnung auftreten; dürfen aber nur dann im Namen des BR/PR sprechen, wenn sie dazu vom BR/PR beauftragt wurden. Im Streik auftreten und werben für die Teilnahme am Streik darf ein BR/PR-Mitglied nicht in seiner Funktion als BR/PR, jedoch darf er das als Gewerkschaftsmitglied.