TÜV BUND, 04.05.2023 | Oft behaupten Arbeitgeber, Arbeitnehmer*innen seien vor Beteiligung an einem gewerkschaftlichen (Warn-)Streik verpflichtet, sich beim Vorgesetzten abzumelden etc. pp. Peter Berg, ein angesehener Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat dazu alles Wichtige zusammengetragen.