Arbeitgeber eskaliert im Arbeitskampf und greift die Legitimität der Streiks vor dem Arbeitsgericht an

Unser Streik hat die Arbeitgeberseite so getroffen, dass sie nur einen Ausweg darin gesehen haben, den Streik Durch das Arbeitsgericht zu untersagen. 

Vorwürfe bei der einstweiligen Verfügung gegen die Durchführung von Streiks mit den Forderungen: 

  • Unterbindung des 4-Tages-Streiks
  • Unverzügliche Rücknahme sämtlicher Veröffentlichungen zum Streik 
  • Bei Zuwiderhandlung soll ver.di ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen
  • Unverzügliche Aufnahme der Gerichtsverhandlung über die einstweiligen Verfügung. .

Daher wurde vom Arbeitsgericht ein Termin für Donnerstag, den 29 Juni 2023 um 14.00 Uhr- also 2 Stunden nach unserer Streikversammlung angesetzt.

Damit hatten wir nach dem Streik 2 Stunden Zeit den Prozeß vorzubereiten. 

Begründungen im Arbeitgeberschreiben

  • Diese mehrtägigen Streiks sind nicht gerechtfertigt, weil nicht jede Verhandlungsmöglichkeit von ver.di genutzt wurde. (ultima Ratio Prinzip/  das letzte Mittel) 
  • Streiks sind aufgrund ihrer Lage und Dauer unverhältnismäßig
  • ver.di verweigert sich an Tarifgesprächen teilzunehmen
  • ver.di täuscht Warnstreiks vor und ist schon im Vollstreikmodus
  • Hoheitliche Aufgaben können nicht mehr wahrgenommen werden (Industrie, Kerntechnische Anlagen und Umweltschutzanlagen…)
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Streiks, so dass die staatsentlastenden Sicherheits- und Überwachungsaufgaben nicht mehr gewahrt bleiben können und damit besteht Gefahr für Leben und Gesundheit anderer. 

Vergleichsverhandlungen

Die Richterin hat den Anschein erweckt, dass sie den Argumenten der Arbeitgeber mehr abgewinnen kann.  Und um kein Urteil zu sprechen, hat sie beiden Parteien nahegelegt,  sich zu vergleichen. 

Nach mehreren Runden, Unterbrechungen, Rückkopplung mit Expert*innen deutet sich folgender Lösungsweg als Vergleich an.

  1. „Die Parteien werden sich mit den zuständigen Verhandlungsvertretern am Montag, den 3. Juli 2023, 10.00 Uhr, in noch näher zu bestimmenden Räumen in Hannover zu weiteren Tarifverhandlungen treffen.
  2. Die Verfügungsklägerin verpflichtet sich, zu diesem Termin ein schriftliches verbessertes Angebot vorzulegen, das das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses erhöht, über das dann in und mit den zuständigen Gremien verhandelt werden kann. Gegenstand der Verhandlungen sollte im Sinne der Parteien auch ein Gespräch über das weitere Vorgehen sein, wenn keine Einigung zustande kommt, z. B. Schlichtungsverfahren oder ähnliches.
  3. Die Verfügungsbeklagte zu .1 sowie die ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertr. durch den Bundesvorstand, dieser wiederum vertr. durch den Vors., Frank Werneke und Christine Behle, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, vertreten durch die Vertreterin der Verfügungsbeklagten zu 1, verpflichten sich, die heute begonnene Streikmaßnahme am Freitag, 30. Juni 2023, 24.00 Uhr, auszusetzen bis zum Schluss der Verhandlungen, die am kommenden Montag beginnen.
  4. Damit ist dieses Verfahren erledigt.“

Beide Parteien haben dem Vergleich zugestimmt. 

ver.dis Begründung dazu:

  • Wir haben unser zentrales Streikziel erreicht - ein im Volumen verbessertes Angebot kommt auf den Tisch
  • Die Streikbewegung wird nicht abrupt durch ein Urteil gestoppt, sondern der Streik wird für die Dauer der Verhandlung am Montag und evtl. Dienstag ausgesetzt. Damit sind für den Fall einer Nichteinigung weitere und zeitnahe Streikmaßnahmen möglich
  • Zum Kompromiss gehörte auch, dass wir ein auch Gespräch über die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens führen.

Was heißt das jetzt?

  1. Der Streik am Freitag, den 30.6.2023 geht wie gehabt und endet um 24:00 Uhr.  Ab Samstag wird die Arbeit wieder aufgenommen
  2. Die TK wird  zu den Verhandlungen fahren und das verbesserte Angebot sichten und verhandeln.
  3. Wir werden noch gesondert zu einer Mobi Dig einladen, um mit Euch die Ergebnisse zu erörtern.

Mit diesem Verhalten reiht sich  die Tarifgemeinschaft in die schlechte Tradition derjenigen Arbeitgeber ein, die die grundgesetzlich verbriefte Legitimität von Streiks angreift und wirtschaftlichen Interessen unterordnen will. 

Wie gut, dass es viele ver.di-Mitglieder gibt, die sich klar und unerschrocken gegen Kurswechsel zur Wehr setzen.

Streikrecht ist ein Grundrecht !

und  klar ist : 

die Tarifrunde ist für uns damit nicht beendet ….