Was ist der Unterschied zwischen einem Warnstreik und einem Streik?

In der rechtlichen Bewertung gibt es keinen Unterschied zwischen Streik und Warnstreik. Warnstreiks können während der Verhandlungen durchgeführt werden. Werden die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt, und werden Streikmaßnahmen von der Tarifkommission beschlossen, erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen, die Zustimmung durch den Bundesvorstand für die Urabstimmung und Erzwingungsstreik.

Im allgemeinen spricht man vor einer Urabstimmung von »Warnstreik« und nach einer Urabstimmung von (Erzwingungs-)»Streik«.

Warnstreiks sind zulässige Mittel des Arbeitskampfes. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon seit langem in einer grundlegenden Entscheidung festgellt (BAG, Urteil vom 21.6.1988 [AZR 1 AZR 651/86]. Alle Fragen, die die grundsätzliche Rechtmäßigkeit eines Streiks oder einzelner Streikmaßnahmen betreffen, sind für den Warnstreik nicht anders zu beantworten, als für den "echten" Erzwingungsstreik. (Quelle für den letzten Absatz: DGB Rechtsschutz, Dr. Till Bender, Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur, Nürnberg).